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FAP* Honorar
Planungshonorare stehen in Abhängigkeit des Schwierigkeitsgrades der Planungsaufgabe einerseits, und den zu erbringenden Leistungsphasen und der Bausumme andererseits. Das Honorar kann entweder nach dem tatsächlichen Aufwand, oder nach dem Prozentsatz Baukosten/Schwierigkeistgrad berechnet werden. Das Gesamthonorar beträgt 100%. Eine sehr vereinfachte Übersicht finden Sie nachstehend.
Folgende Leistungsphasen bieten wir an:
Leistungsphasen Architektur:
- LP1 Grundlagenermittlung 2%
- LP2 Vorentwurf 11%
- LP3 Entwurf 17%
- LP4 Einreichplanung/Eingabeplanung 10%
- LP5 Polierplanung/Werkplanung 33%
- LP6 Vorbereitung der Vergabe/Ausschreibung 12%
- LP7 Mitwirkung bei der Vergabe 5%
- LP8 technische Oberleitung 5%
- LP9 künstlerische Oberleitung 5%
- Gesamtleistung: 100%
- LP10 ÖBA (örtliche Bauaufsicht) projektbezogen
Zusatzleistungen:
- Statik
- freies Sachverständigengutachten
- Energieausweis
- Lärmschutzberechnung
- 3D Simulationen
- CAD Video
- Bauaufnahme
Honorar Projektmanagementleistungen projektbezogen